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Grundsätzliche Anforderungen - Praktika und Praktikumsberichte

Stand: 06.12.2019

Achtung: Die Bearbeitung der Berichte erfolgt ausschließlich auf Basis digitaler Dokumente. Bitte beachten Sie die Infos dazu auf meinen Seiten. Die Anzeige eines Praktikums erfolgt dann in Moodle sowie auch die Abgabe und Bearbeitung Ihrer Berichte etc.

Suchen Sie dazu in Moodle nach "Betriebspraktikum" (Kürzel "BetrPrakt....") im jeweiligen Semester. Tragen Sie dort bitte für die erste Registrierung Ihre Daten unter Anzeige eines Praktikums ein. Die Vorlagen und FAQ bleiben aber weiterhin auch hier auf dieser Seite abrufbar.

Bitte neue Büroadresse beachten: Karl-Marx-Str. 67, Sprechzeit:

Postadresse bleibt weiterhin die August-Bebel-Str. 89, 14482 Potsdam

AKTUELLES


!! Es werden keine Berichte in Papierform angenommen!
Vorlagen

für den Praktikums- bericht

1 Vorlage Praktikumsbericht Version 09.17.docxVorlage Praktikumsbericht Version 09.17.docx

2 siehe im Moodlebereich "Betriebspraktikum"

Die erste in der Berichtsvorlage enthaltene Seite muss vollständig ausgefüllt werden. Ansonsten wird der Bericht nicht bearbeitet!!

Der Fragebogen des CareerService zum Praktikum ist Bestandteil des Praktikumsberichtes. Dieser muss für jedes einzelne (Teil-)Praktikum ausgefüllt werden.

Mit der Auswertung der Fragebögen soll den nachfolgenden Studierenden eine sachliche Einschätzung von Praktikumsplätzen für eine bestmögliche Entscheidungsfindung angeboten werden.

Hinweise zum Praktikumsbericht und zum Fragebogen finden Sie hier

FAQ - Praktikumsberichte und -bescheinigungen, Bestätigungen zum Pflichtpraktikum

Planung und Organisation eines Praktikums

Grundsätzlich gilt für die Planung eines Praktikums, dass die Beschaffung einer Praktikumsstelle den Studierenden selbst obliegt. Bei der Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen kann der Beauftragte den Studierenden Beratung und Hilfestellung geben.

Hinweise zur Verfahrensweise der Ausstellung von Bescheinigungen bzw. Bestätigungen:

Planen und Absolvieren eines Praktikums (Studiengänge der BWL und Wirtschaftsinformatik sowie der VWL)

  1. Wieviel Wochen muss ich für ein Praktikum planen, damit es anerkannt wird? Wie lange sollte ein Praktikum mindestens dauern?
    Die notwendige Gesamtdauer schreibt die jeweilige Studienordnung vor. Diese finden Sie auf der Webseite der Fakultät! Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur die tatsächlich abgeleistete Arbeitszeit (entweder in Stunden oder in vollen Wochen zu je 5 Vollzeitarbeitstagen, also 40 Stunden) als anrechenbare Zeiten gelten.
  2. Kann ich meine Teilpraktika auch in verschiedenen Unternehmen absolvieren?
    Ja. In welchem Unternehmen bzw. welcher Organisation sie ihr Praktikum durchführen, bleibt ihnen überlassen. Da gibt es keinerlei Restriktionen, auch nicht hinsichtlich der zeitlichen Abstände zwischen den Teilpraktika. Eine Anrechnung kann aber erst dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Praktika geleistet wurden.
  3. Wann sollte ich ein Praktikum absolvieren?
    Auch hierfür gibt es keine fertigen Rezepte. Im Bachelorstudium ist dafür kein Zeitpunkt festgelegt. Allerdings macht es m. E. relativ wenig Sinn, bereits nach dem ersten Semester ein Praktikum zu absolvieren. Sie sollten erst einmal Ihren Kopf mit grundlegenden Studieninhalten füllen. Nach zwei Semestern kann ein erstes Praktikum aber schon sehr hilfreich - auch für Ihre weitere berufliche Orientierung - sein.
  4. Ich benötige eine Bestätigung für den Praktikumsgeber, dass ich ein mehrmonatiges Pflichtpraktikum absolvieren muss. Wie muss ich vorgehen?
    Bei der Ausstellung einer derartigen Bestätigung muss ich unterscheiden zwischen einem Pflichtpraktikum der Wirtschaftsinformatiker und einem Praktikum, das im Rahmen der Schlüsselqualifikation anerkannt werden soll. In allen anderen Fällen - wenn das Praktikum keinen Teil der Studienleistung darstellt - wird auch keine Bestätigung ausgestellt.
    Senden Sie an mich eine Mail mit dem Betreff: "Antrag auf Bestätigung für ein Pflichtpraktikum". Folgende Daten benötige ich für die Ausstellung:
    - Name, Vorname, Matrikel und Geburtsdatum sowie Studiengang und bei Bedarf auch der Name der Praktikumsfirma.
    Die Bestätigung kann dann direkt bei mir zur Sprechstunde oder nach telefonischer Absprache (im Haus 1, Raum 246) bzw. nach Vereinbarung im Sekretariat des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik, Prozesse und Systeme abgeholt werden.
  5. Welche Bedingungen muss ein Praktikumsplatz erfüllen, damit ich mir dieses Praktikum als (fachintegrativ oder im StudiumPlus) Schlüsselqualifikation für mein Bachelorstudium anrechnen lassen kann?
    Die Bedingungen sind in der jeweiligen Fach-Studienordnung bzw. in der Ordnung von Studiumplus festgelegt.
  6. Kann ich ein Praktikum auch im Ausland bzw. als ausländische/r Studierende/r in meinem Heimatland absolvieren?
    Grundsätzlich können sie auch Ihre Praktika bzw. ein einzelnes Praktikum im Ausland durchführen. Die Bedingungen an den Praktikumsgeber sind dabei dieselben wie für Firmen in Deutschland.
  7. Können auch andere berufliche Tätigkeiten als Praktika anerkannt werden?
    Auch dazu sollten sie die für Sie gültige Studienordnung durchlesen. Nur noch in Ausnahmefällen können unter bestimmten Bedingungen eine Berufsausbildung bzw. eine Werksstudententätigkeit teilweise anerkannt werden. Bei einer absolvierten Berufsausbildung bestehen restriktive Einschränkungen. Weiteres zur Anerkennungsfähigkeit von aboslvierter Berufsausbildung erfahren Sie über die
    Beauftragte für Studienorganisation & Prüfungswesen Wirtschaftswissenschaften, Frau Bettina Frenz.
    Eine Werksstudententätigkeit kann nur noch als Praktikum anerkannt werden, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
    Eine selbständige Tätigkeit während des Studiums hat keine Praktikumsrelevanz, da sie nicht den Anforderungen an einen Praktikumsbetrieb entspricht. Weiteres siehe folgenden Absatz.
    Genauso kann kein Praktikum anerkannt werden, das in Familienbetrieben absolviert wird!
  8. Sind studienrelevante Praktika, die vor dem Studium absolviert wurden, gleichgestellt mit Praktika, die man während des Studiums absolviert?
    Nein. Sind diese während eines vorhergehenden Studiums absolviert worden, kann fallweise eine Teilanerkennung erfolgen.
  9. Ich habe vor meinem Studium ein Praktikum gemacht. Kann ich mir dieses für Studiumplus anrechnen lassen?
    Einfach dazu die FAQ von
    Studiumplus und die Ordnung von StudiumPlus durchlesen. Wurde ein Praktikum außerhalb einer Immatrikulation durchgeführt, dann ist dieses nicht anerkennungsfähig. Außerdem besteht nur dann eine Chance, wenn es inhaltlich resp. aufgabenrelevant dem Studienfach entspricht.
  1. Ich habe als Werksstudent in einem Unternehmen gearbeitet. Kann diese Tätigkeit voll oder teilweise als Praktikum anerkannt werden?
    Im Bachelorstudium der Wirtschaftsinformatik wird die Anerkennung fallweise geprüft. Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht! Ansonsten gelten die selben Bedingungen wie bei regulären Praktika. Für Studierende der BWL und der VWL lässt die Studienordnung eine derartige Anerkennung nicht mehr zu.
  2. Bis wann muss mein Bericht (bzw. bei mehreren Praktika die einzelnen Berichte) eingereicht werden?
    Der Bericht kann
    frühestens dann eingereicht werden, wenn die geforderte Gesamtpraktikumsdauer erreicht wurde, Spätestens aber sollte der Bericht vor Abgabe (im Bachelor) der Thesis eingereicht sein. Bitte keinen Bericht einreichen, wenn noch weitere Praktika geplant sind und zur Anrechnung herangezogen werden sollen!
  3. Wie erfolgt die Bewertung des Praktikums im Bachelor-Studium BWL/VWL?
    Beim Praktikum handelt es sich um eine Schlüsselqualifikation, die innerhalb der Wahlmodule angesiedelt ist. Abhängig von der Dauer des Praktikums werden sechs oder zwölf Leistungspunkte angerechnet. Die anzustrebende Dauer des Praktikums hängt davon ab, wieviele Leistungspunkte Sie für den Bereich der Schlüsselqualifikation aus anderen Wahlmodulen anstreben. Es sind nur maximal 12 LP erreichbar, wenn das Praktikum im Rahmen der Schlüsselkompetenzen anerkannt werden soll.
  4. Wird bei der Anerkennung zwischen im Ausland und in Deutschland absolvierten Praktika unterschieden?
    Der Praktikumsort/-land ist nicht von Belang. Entscheidend ist nur die Dauer sowie die fachlich-inhaltliche Orientierung. Im Ergebnis gilt der Arbeitsinhalt und die Arbeitsdauer.
  1. Gibt es für den Bericht eine formale Vorgabe, an die ich mich halten muss?
    Entweder Sie folgen der unten stehenden Emp
    fehlung:
    • Deckblatt mit folgenden Angaben: persönliche Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Geburtsdatum) Studiengang (klar hervorheben ob Bachelor 6LP oder Bachelor 12LP), Matrikel, Studiensemester, Praktikumsbetrieb, Praktikumsbetreuer, Praktikumszeitraum, Arbeitszeit (Regelarbeitszeit bzw. bei Abweichung davon die Wochenarbeitszeit), Studienordnung
    • Textteil mit Beschreibungen zum Praktikum (siehe "Hinweise zum Praktikumsbericht")
      Schriftgröße und -form: Am besten eine serifenlose Schrift, Schriftgrad nicht größer als 12, Zeilenabstand max. 1,5-fach
      Ränder nicht vergessen (li 3 cm, re 2,5 cm)
    • Zum Schluss eigene Unterschrift sowie Unterschrift und möglichst ein Stempel des Praktikumsbetreuers mit dem Vermerk der sachlichen Richtigkeit nicht vergessen.
  1. Soll neben dem Bericht auch der Praktikumsvertrag vorgelegt werden?
    In der erster Linie soll mit dem Bericht die Unterschrift des Betreuers im Unternehmen mit Firmenstempel die sachliche Richtigkeit bestätigen. Zusätzlich ist es empfehlenswert - soweit vorhanden - ein Praktikumszeugnis in Kopie anzuhängen. Nur wenn beides keine zufriedenstellende Aussagefähigkeit insbesondere auf die Belegbarkeit der zeitlichen Daten liefert, und objektiv auch keine Möglichkeit besteht, diese Unterlagen nachzureichen, dann sollte vorsichtshalber der Vertrag (ebenfalls nur in Kopie) mit gesendet resp. hochgeladen werden. Kann im Nachhinein die Unterschrift des Betreuers nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand erbracht werden, dann reicht Ihre Unterschrift unter dem Bericht sowie ein Arbeitszeugnis (in Kopie).
  2. Wie detailliert müssen die Praktikumsberichte ausgeführt sein?
    In einem Abschnitt sollte der Praktikumsbetrieb bzw. bei Großunternehmen der Fachbereich hinsichtlich seiner Bedeutung bzw. Funktion im Unternehmen beschrieben werden. Danach müssen deutlich erkennbar die eigenen Aufgaben dokumentiert und kurz erläutert werden. Es geht dabei nicht darum, dass diese chronologisch aufgelistet werden, sondern dass für den Gutachter ersichtlich wird, inwieweit diese Praktikumsaufgaben auch mit den Studieninhalten korreliert haben. (siehe dazu auch "
    Hinweise zum Praktikumsbericht")
    Wurde in verschiedenen Abteilungen gearbeitet, dann sollten die Aufgabenstellungen auch differenziert dargelegt werden.
  3. Wer muss den Praktikumsbericht unterschreiben?
    Natürlich in erster Linie derPraktikant/ die Praktikantin und daneben der Betreuer des Praktikumsbetriebes mit der Bestätigung der sachlichen Richtigkeit des Berichtes.
  4. Muss mein Praktikumsgeber ganz bestimmte Formulare ausfüllen?
    Es gibt keine speziellen formalen Vorgaben. Es sollte aber vom Praktikumsbetrieb zumindest die Bestätigung (Unterschrift des Betreuers plus Stempel, wenn vorhanden) am Ende des Praktikumsberichtes über dessen inhaltliche Korrektheit vorliegen. Und vorteilhaft aber nicht unbedingt notwendig ist ein Praktikumszeugnis (auch für Ihre eigene Vita).
  5. Wie muss die Praktikumseinschätzung aussehen?
    Sie sollten einschätzen können, inwieweit Ihnen das Praktikum einen Einblick in Ihren (eventuell) zukünftigen Job liefern konnte. Kann dieser Praktikumsplatz vielleicht auch für nachfolgende Praktikumssucher eine interessante Tätigkeit bieten?
  6. Kann ich meinen Bericht auch online abgeben?
    Ja. Eine Alternative dazu gibt es auch garncht mehr. Siehe Moodlekurs "
    Betriebspraktikum" (Für Wintersemester 2019: BetrPraktWS1920)
  7. Ich bin Student der Volkswirtschaftslehre; wo kann ich meinen Bericht abgeben?
    In diesem Fall erfolgt die Anerkennung von Leistungen über mich in der gleichen Art wie für die Studierenden der BWL und der Wirtschaftsinformatik.
  1. Wie lange dauert die Bearbeitung der Berichte?
    Nach der Abgabe der Berichte benötigen wir in der Regel drei bis vier Wochen bis zur Vorlage der Bescheinigung im Prüfungswesen (Studienordnungen bis 2010) bzw. bis zum Verbuchen der Leistung in PULS (ab Studienordnung 2013). Fehlen allerdings noch Informationen/ Daten, dann kann die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn diese nachgereicht worden sind. Deshalb
    nach Abgabe Ihres Berichtes die Statusmeldungen beachten.
  2. Wie erfahre ich den Bearbeitungsstand meines Berichtes?
    Wenn sich der Bearbeitungsstand ändert, dann erhalten Sie über Moodle eine Benachrichtigung.
  3. Muss die Bescheinigung beim Praktikumsbeauftragten abgeholt werden und dann im Prüfungswesen abgegeben werden.
    Für Studiengänge nach 2010/2011 erfolgt die Eintragung in PULS direkt durch mich. Sie müssen sich allerdings vorher - am besten parallel zum Upload Ihrer Unterlagen in Moodle - auch in PULS eintragen.
    Für Studierende der vorherigen Semester wird die ausgestellte Bescheinigung an das zentrale Prüfungsamt geschickt. Ob die Eintragung in PULS erfolgt ist, sollten sie aber vorsichtshalber einige Tage später nachprüfen.




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letzte Änderung: 12/10/2020 05:45:17 PM nach oben
Kontakt:
Edzard.Weber@wi.uni-potsdam.de